Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Wir möchten all unseren Gästen die Möglichkeit bieten, bei uns im Harz ein bisschen zu entspannen. Wir bietet unseren Gästen ab sofort Corona-Schnelltests an – Urlauber zahlen eine Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Person. Bei den sogenannten Antigentests steht das Ergebnis bereits nach etwa 15 bis 30 Minuten fest.
Welche Corona-Regeln gelten in Niedersachsen:
CoronaVOabdem2.5.2022Lesefassung- Download
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Maskenpflicht (FFP2)
- in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
- ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske
Testnachweispflicht
- in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungs des Maßregelvollzugs etc.
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kontaktregelungen
- Keine Beschränkungen
Gastronomie
- Keine Beschränkungen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- Keine Beschränkungen
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
- Keine Beschränkungen
Körpernahe Dienstleistungen
- Keine Beschränkungen
Einzelhandel
- Keine Beschränkungen
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- Keine Beschränkungen
Nutzung von Sportanlagen
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)
- Keine Beschränkungen
Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
- Keine Beschränkungen
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Besuche in Heimen und Einrichtungen
- für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- FFP2-Maske
- Pflicht entfällt, sofern die Maske für die medizinische Behandlungen abgenommen werden muss
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
- Keine Testnachweispflicht
- Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
- Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
Schulbetrieb (ab 2. Mai)
- Keine Testnachweispflicht ab 2. Mai 2022
- Freiwilliges Testangebot (bis zu 3 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
- Tests werden durch die Schule bereitgestellt
Öffentlicher Personen- und Nahverkehr
- FFP2-Maske
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